Haus­ordnung

Haus­ordnung für den Tri­berger Weih­nachts­zauber 2022

Herzlich will­kommen zum dies­jäh­rigen Tri­berger Weih­nachts­zauber!

Für Sie beginnen nun einige Stunden des Erlebens und Erholens. Bei aller Freude Ihrer­seits bitten wir Sie, die sonst übliche Rück­sicht und Vor­sicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich und andere Ver­ant­wortung zu zeigen und die nach­fol­genden Regeln zu achten.

1) HAUSRECHT

1.1 Mit dem Betreten des Ver­an­stal­tungs­ge­ländes erklären Sie sich mit dieser Haus­ordnung ein­ver­standen.

1.2 Der Ver­an­stalter des Tri­berger Weih­nachts­zaubers ist berechtigt, Per­sonen, die gegen die Haus­ordnung ver­stoßen, ent­schä­di­gungslos vom Ver­an­stal­tungs­ge­lände zu ver­weisen.

1.3 An den Ein­gängen zum Ver­an­stal­tungs­ge­lände finden zu Ihrem Schutz und aus Gründen der Sicherheit und Ordnung Sicher­heits­kon­trollen statt, Gepäck und Taschen werden lückenlos kon­trol­liert.

1.4 Das Mit­bringen von alko­ho­li­schen Getränken, Glas­fla­schen, Dosen, Kanistern oder sons­tigen schweren Behältern ist nicht gestattet.

1.5 Auf dem gesamten Ver­an­stal­tungs­areal gilt das Jugend­schutz­gesetz

2) AKTUELLE SONDERREGELUNGEN/CORONA

2.1 Nach Stand heute Oktober 2022, kann die Ver­an­staltung Tri­berger Wei­han­chts­zauber 2022, gemäß der aktu­ellen Corona Ver­ordnung des Landes Baden-Würt­temberg ohne Corona-Ein­schrän­kungen statt­finden.

Sollte es im Laufe des Herbstes bis zum Ver­an­stal­tungs­zeit­punkt wieder zu gesetz­lichen Corona-Maß­nahmen kommen, werden diese von­seiten des Ver­an­stalters gemäß den zu diesem Zeitraum gel­tenden Ver­ord­nungen umge­setzt.

3) EINTRITTSPREISE

3.1 Das Ver­an­stal­tungs­ge­lände darf nur mit gül­tigen Ein­tritts­bändern und an den dafür vor­ge­se­henen und gekenn­zeich­neten Ein­gängen für Besucher betreten werden.

Die Ein­tritts­bänder sind während des Auf­ent­haltes fest am Hand­gelenk zu tragen und auf Ver­langen vor­zu­zeigen. Sie sind nur am Ver­kaufstag gültig (je Tag gilt eine bestimmte Farbe) und ver­lieren ihre Gül­tigkeit nach 24:00 Uhr des jewei­ligen Ver­an­stal­tungs­tages. Aus­nahme: Dau­er­karten. Diese gelten über die gesamte Laufzeit der Ver­an­staltung vom 25.12.2022 bis 30.12.2022.

3.2 Per­sonen, die unter Alkohol- oder Dro­gen­ein­fluss stehen, kann der Zutritt ver­weigert werden oder sie können vom Ver­an­stal­tungs­ge­lände ver­wiesen werden.

3.3 Wer ohne recht­mäßig erwor­benes Ein­trittsband auf dem Ver­an­stal­tungs­ge­lände ange­troffen wird, bezahlt zudem den dop­pelten Ein­tritts­preis.

3.4 Wird die Durch­führung der Ver­an­staltung aus Gründen unmöglich, die der Ver­an­stalter zu ver­treten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erwor­benen Ein­tritts­karte der Kar­ten­preis zurück­er­stattet. Gewähr­leis­tungs­an­sprüche gegen den Ver­an­stalter bestehen nur, wenn die Ein­tritts­karte nach­weislich bei einer auto­ri­sierten Vor­ver­kaufs­stelle erworben worden ist.

3.5 Pro­gramm­än­de­rungen bleiben dem Ver­an­stalter vor­be­halten. Er bemüht sich im Falle der Absage ein­zelner Künstler um ent­spre­chenden Ersatz. Bei Absage ein­zelner Künstler ist die Rück­erstattung des Ein­tritts­preises aus­ge­schlossen.

3.6 Mit dem Erwerb der Ein­tritts­karte über­trägt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle even­tuell ent­ste­henden urhe­ber­recht­lichen Nutzungs‑, Leistungsschutz‑, Per­sön­lich­keits- oder sons­tigen Rechte aus­schließlich, über­tragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbe­schränkt an den her­zu­stel­lenden und gege­be­nen­falls später bear­bei­teten Ton- und/oder Bild­auf­nahmen und an jeg­licher daraus resul­tie­render sons­tigen Pro­duktion an den Ver­an­stalter

3.7 Der Käufer ist für seine An- und Abreise zu und von der Ver­an­staltung selbst ver­ant­wortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Ver­an­stalter nicht.

4) ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

4.1 Dies ist eine Ver­an­staltung im Winter. Der Ver­an­stalter sorgt für die best­mög­liche Räumung und Abs­treuung der öffent­lichen Wege. Bitte betreten Sie das Gelände nur in der Wit­terung ent­spre­chender Kleidung und Schuhwerk.

4.2 Die feu­er­po­li­zei­lichen Bestim­mungen sind zu beachten. Ver­boten ist ins­be­sondere das Ent­fachen von Feu­er­werks­körpern.

4.3 Besucher dürfen die Wege und Plätze im Ver­an­stal­tungs­ge­lände nicht ver­lassen.

4.4 Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefähr­lichen Gegen­ständen (Pis­tolen, Messer, Schlag­ringe etc.) ist im gesamten Ver­an­stal­tungs­ge­lände nicht gestattet!

4.5 Den Anord­nungen unseres Per­sonals ist unbe­dingt Folge zu leisten!

4.6 Das mut­willige Lärmen ist untersagt!

4.7 Das Mit­bringen von Sport­ge­räten (Rodel, Ski, etc.) ist nicht gestattet.

4.8 Die Lich­ter­ketten dienen der Deko­ration, es ist untersagt, mit ihnen zu spielen, sie zu ver­ändern oder sonstige mecha­nische Ein­flüsse auf sie aus­zuüben. Lich­ter­ketten sind kein Spielzeug! Eltern und Begleit­per­sonen haften für Ihre Kinder.

5) BENUTZUNG DER EINRICHTUNGEN UND ATTRAKTIONEN

5.1 Das Ver­an­stal­tungs­ge­lände steht Ihnen im Rahmen der all­ge­meinen Benutzung zur Ver­fügung. Bitte beachten Sie, dass die Show­bühnen nicht für Publikum zuge­lassen sind.

5.2 Wege und Treppen (Aus­nahme: Trep­pen­anlage vor der Natur­bühne) dürfen nicht zum Ver­weilen genutzt werden und sind zügig zu durch­queren.

5.3 Befolgen Sie unbe­dingt die Anwei­sungen unseres Per­sonals. Sollten Sie dennoch die Anwei­sungen miss­achten, so kann unser Per­sonal Sie des Ver­an­stal­tungs­ge­ländes ver­weisen, ohne dass dadurch ein Ersatz­an­spruch Ihrer­seits begründet wird.

5.4 Außerdem haften Sie für a l l e Schäden, die durch Ihre Miss­ach­tungen oder

durch mut­willige Beschä­di­gungen ent­stehen.

6) BENUTZUNG DER SPIELGERÄTE / KARUSSELL / LABYRINTH

Die Benutzung der Spiel­geräte und ähn­licher Ein­rich­tungen erfolgt grund­sätzlich auf eigene Gefahr!

7) AUFSICHTSPFLICHT

Wir weisen alle Eltern und Begleit­per­sonen von Gruppen darauf hin, die Auf­sichts­pflicht sorg­fältig zu erfüllen, da wir Sie n i c h t davon ent­binden können. In diesem Rahmen tragen Auf­sichts­per­sonen und Eltern auch die Ver­ant­wortung für alle Schäden, die durch die zu Beauf­sich­ti­genden ent­stehen.

8) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Wir haften n u r für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahr­läs­sigkeit unseres Per­sonals zurück­zu­führen sind. Ins­be­sondere wird auch keine Haftung für mit­ge­brachte Gegen­stände über­nommen. Sie besuchen die Ver­an­staltung selbst­ver­ant­wortlich und auf eigene Gefahr. Wir über­nehmen keine Haftung für even­tuelle Gesund­heits- oder Sach­schäden. Wir haften nicht für ver­lo­ren­ge­gangene oder gestohlene Sachen.

9) SCHADENSMELDUNGEN

9.1 Alle Ein­rich­tungen im Ver­an­stal­tungs­ge­lände werden sorg­fältig gepflegt und über­wacht.

9.2 Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Ver­schulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden v o r Ver­lassen des Ver­an­stal­tungs­ge­ländes bei der Infor­mation. Melden Sie sich auch bitte dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vor­kommen viel­leicht erst später ein Schaden ent­stehen könnte.

9.3 Ein Scha­den­ersatz ist aus­ge­schlossen, wenn die Scha­dens­meldung nach Ver­lassen des Ver­an­stal­tungs­ge­ländes erfolgt.

10) WERBUNG UND ANBIETEN VON WAREN UND LEISTUNGEN

Werbung auf unserem Ver­an­stal­tungs­ge­lände wie auch das Anbieten von Waren und Dienst­leis­tungen sind nur mit vor­he­riger schrift­licher Geneh­migung der Ver­an­stalter gestattet.

11) PYROTECHNIK

Bei Ver­an­stal­tungen mit Pyro­technik (Feu­ershow) oder Feu­er­werken besteht die Gefahr von mög­lichen Hör‑, Gesund­heits- und Sach­schäden. Es kann zu Knall­ge­räu­schen, Rauch­ent­wicklung und soge­nanntem „Fallout“ kommen, d.h. es können Hülsen und Pappreste wieder zur Erde fallen. Bei der Feu­ershow am Was­serfall werden Stro­boskop und Laser­licht ein­ge­setzt. Bei bestimmten Bild­fre­quenzen können unter Umständen epi­lep­tische Anfälle aus­gelöst werden. Epi­lep­tiker oder Epi­lepsie gefährdete Per­sonen sollten sich vom stro­bo­sko­pi­schen Aus­leucht­be­reich fern­halten.

 

12) BILD-/TONAUFNAHMEN

Jeg­liche Ton‑, Foto‑, Film- und Video­auf­nahmen der Ver­an­staltung für gewerb­liche oder kom­mer­zielle Nutzung (nicht jedoch für den pri­vaten Gebrauch) sind untersagt.

Zuwi­der­hand­lungen werden ver­folgt und lösen Scha­dens­er­satz­pflichten aus und können zum Aus­schluss des Besu­chers vom wei­teren Ver­an­stal­tungs­besuch führen.

Foto und Bild­jour­na­listen bitten wir um Akkre­di­tierung an der Kasse.

13) HINWEIS VIDEOÜBERWACHUNG

Aus Sicher­heits­gründen wird das gesamte Ver­an­stal­tungs­areal video­über­wacht.

Wir wün­schen Ihnen einen unbe­schwerten schönen Tag und viel Ver­gnügen

beim Tri­berger Weih­nachts­zauber

Triberg, im Dezember

Der Ver­an­stalter

TWZ Event GmbH