33ausordnung für den Triberger Weihnachtszauber 2023
1) HAUSRECHT
1.1 Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären Sie sich mit dieser Hausordnung einverstanden.
1.2 Der Veranstalter des Triberger Weihnachtszaubers ist berechtigt, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, entschädigungslos vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
1.3 An den Eingängen zum Veranstaltungsgelände finden zu Ihrem Schutz und aus Gründen der Sicherheit und Ordnung Sicherheitskontrollen statt, Gepäck und Taschen werden stichprobenartig kontrolliert.
1.4 Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, Glasflaschen, Dosen, Kanistern oder sonstigen schweren Behältern ist nicht gestattet.
1.5 Auf dem gesamten Veranstaltungsareal gilt das Jugendschutzgesetz.
2) AKTUELLE SONDERREGELUNGEN/CORONA
2.1 Die Veranstaltung Triberger Weihnachtszauber 2023 findet ohne Corona-Einschränkungen statt. Grundsätzlich gelten die jeweils gültigen Corona Verordnungen des Landes Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der Veranstaltung.
3) EINTRITTSPREISE
3.1 Das Veranstaltungsgelände darf nur mit gültigen Tageseintritts-Band und an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden.
Die Tageseintritts-Bänder sind während des Aufenthaltes fest am Handgelenk zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nur am Verkaufstag gültig (je Tag gilt eine bestimmte Farbe) und verlieren ihre Gültigkeit nach 24:00 Uhr des jeweiligen Veranstaltungstages. Ausnahme: Dauerkarten. Diese gelten über die gesamte Laufzeit der Veranstaltung vom 25.12.2023 bis 30.12.2023.
3.2 Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt verweigert werden oder sie können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
3.3 Wer ohne rechtmäßig erworbenes Tageseintritts-Band auf dem Veranstaltungsgelände angetroffen wird, bezahlt zudem den doppelten Eintrittspreis.
3.4 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Tickets der Ticketpreis zurückerstattet. Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn das Ticket nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben worden ist.
3.5 Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Er bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Bei Absage einzelner Künstler ist die Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.
3.6 Mit dem Erwerb des Tickets überträgt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle eventuell entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs‑, Leistungsschutz‑, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte ausschließlich, übertragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt an den herzustellenden und gegebenenfalls später bearbeiteten Ton- und/oder Bildaufnahmen und an jeglicher daraus resultierender sonstigen Produktion an den Veranstalter
3.7 Der Käufer ist für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Veranstalter nicht.
4) ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
4.1 Dies ist eine Veranstaltung im Winter. Der Veranstalter sorgt für die bestmögliche Räumung und Abstreuung der öffentlichen Wege. Bitte betreten Sie das Gelände nur in der Witterung entsprechender Kleidung und Schuhwerk.
4.2 Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuerwerkskörpern.
4.3 Besucher dürfen die Wege und Plätze im Veranstaltungsgelände nicht verlassen.
4.4 Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Schlagringe etc.) ist im gesamten Veranstaltungsgelände nicht gestattet!
4.5 Den Anordnungen unseres Personals ist unbedingt Folge zu leisten!
4.6 Das mutwillige Lärmen ist untersagt!
4.7 Das Mitbringen von Sportgeräten (Rodel, Ski, etc.) ist nicht gestattet.
4.8 Die Lichterketten dienen der Dekoration, es ist untersagt, mit ihnen zu spielen, sie zu verändern oder sonstige mechanische Einflüsse auf sie auszuüben. Lichterketten sind kein Spielzeug! Eltern und Begleitpersonen haften für Ihre Kinder.
5) BENUTZUNG DER EINRICHTUNGEN UND ATTRAKTIONEN
5.1 Das Veranstaltungsgelände steht Ihnen im Rahmen der allgemeinen Benutzung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Showbühnen nicht für Publikum zugelassen sind.
5.2 Wege und Treppen (Ausnahme: Treppenanlage vor der Naturbühne) dürfen nicht zum Verweilen genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
5.3 Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen unseres Personals. Sollten Sie dennoch die Anweisungen missachten, so kann unser Personal Sie des Veranstaltungsgeländes verweisen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird.
5.4 Außerdem haften Sie für alle Schäden, die durch Ihre Missachtungen oder
durch mutwillige Beschädigungen entstehen.
6) BENUTZUNG DER SPIELGERÄTE / KARUSSELL / LABYRINTH
Die Benutzung der Spielgeräte und ähnlicher Einrichtungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr!
7) AUFSICHTSPFLICHT
Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, die Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie nicht davon entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.
8) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind. Insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen. Sie besuchen die Veranstaltung selbstverantwortlich und auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Gesundheits- oder Sachschäden. Wir haften nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.
9) SCHADENSMELDUNGEN
9.1 Alle Einrichtungen im Veranstaltungsgelände werden sorgfältig gepflegt und überwacht.
9.2 Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Veranstaltungsgeländes bei der Information. Melden Sie sich auch bitte dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommen vielleicht erst später ein Schaden entstehen könnte.
9.3 Ein Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes erfolgt.
10) WERBUNG UND ANBIETEN VON WAREN UND LEISTUNGEN
Werbung auf unserem Veranstaltungsgelände wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Veranstalter gestattet.
11) PYROTECHNIK
Bei Veranstaltungen mit Pyrotechnik (Feuershow) oder Feuerwerken besteht die Gefahr von möglichen Hör‑, Gesundheits- und Sachschäden. Es kann zu Knallgeräuschen, Rauchentwicklung und sogenanntem „Fallout“ kommen, d.h. es können Hülsen und Pappreste wieder zur Erde fallen. Bei der Feuershow am Wasserfall werden Stroboskop und Laserlicht eingesetzt. Bei bestimmten Bildfrequenzen können unter Umständen epileptische Anfälle ausgelöst werden. Epileptiker oder Epilepsie gefährdete Personen sollten sich vom stroboskopischen Ausleuchtbereich fernhalten.
12) BILD-/TONAUFNAHMEN
Jegliche Ton‑, Foto‑, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung für gewerbliche oder kommerzielle Nutzung (nicht jedoch für den privaten Gebrauch) sind untersagt.
Zuwiderhandlungen werden verfolgt und lösen Schadensersatzpflichten aus und können zum Ausschluss des Besuchers vom weiteren Veranstaltungsbesuch führen.
Foto und Bildjournalisten bitten wir um Akkreditierung an der Kasse.
13) HINWEIS VIDEOÜBERWACHUNG
Aus Sicherheitsgründen wird das gesamte Veranstaltungsareal videoüberwacht.
Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten schönen Tag und viel Vergnügen
beim Triberger Weihnachtszauber
Triberg, im Dezember
Der Veranstalter
TWZ Event GmbH