Hausordnung für den Triberger Weihnachtszauber 2022
Herzlich willkommen zum diesjährigen Triberger Weihnachtszauber!
Für Sie beginnen nun einige Stunden des Erlebens und Erholens. Bei aller Freude Ihrerseits bitten wir Sie, die sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich und andere Verantwortung zu zeigen und die nachfolgenden Regeln zu achten.
1) HAUSRECHT
1.1 Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären Sie sich mit dieser Hausordnung einverstanden.
1.2 Der Veranstalter des Triberger Weihnachtszaubers ist berechtigt, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, entschädigungslos vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
1.3 An den Eingängen zum Veranstaltungsgelände finden zu Ihrem Schutz und aus Gründen der Sicherheit und Ordnung Sicherheitskontrollen statt, Gepäck und Taschen werden lückenlos kontrolliert.
1.4 Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, Glasflaschen, Dosen, Kanistern oder sonstigen schweren Behältern ist nicht gestattet.
1.5 Auf dem gesamten Veranstaltungsareal gilt das Jugendschutzgesetz.
- AKTUELLE SONDERREGELUNGEN/CORONA
2.1 Der Triberger Weihnachtszauber 2022 findet grundsätzlich unter 2G-Regeln statt, d.h. nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Sollte das Baden Württembergische Landesrecht zusätzliche Auflagen vorsehen (z.B. „2G+-Regeln“), so sind ebenfalls zu beachten.
Der Zutritt zum Triberger Weihnachtszauber 2022 ist daher in jedem Falle nur möglich mit
- a) einem nach Baden Würtemmbergischen Infektionsschutzverordnung gültigen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung, die vor mindestens 14 Tage erfolgte, oderb) einer Genesenen-Bescheinigung in Form eines positiven PCR-Tests, die mindestens 28 Tage und höchstens 6
Monate alt ist.
2.2 Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind wir als Veranstalter verpflichtet, Ihre Namen und Kontaktdaten aufzunehmen. Wir verwenden ein computergesteuertes, personalisiertes Ticketing. Dabei beachten wir sowohl die diesbezüglichen Anforderungen der Behörden, als auch die datenschutzrechtlichen Regeln gemäß der DSGVO. Auch Kindertickets sind zu personalisieren und müssen alle benötigten Angaben enthalten.
2.3 Nur ein personalisiertes Ticket berechtigt zum Zutritt. Erforderlich ist dazu das Vorzeigen eines gültigen Lichtbildausweises (Ausweis, Führerschein o.ä.) zum Abgleich der Daten auf dem Ticket und des 2G-Nachweises.
2.4 Besuchern mit Erkältungs- oder Grippesymptomen kann der Zutritt versagt werden. Hinweise auf die allgemein typischen Covid-19 Symptome finden Sie hier: http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/NeuartigesCoronavirus/Steckbrief.html.
2.5 Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske ist auf allen Veranstaltungsarealen empfohlen. Je nach behördlicher Vorgabe kann dies auch verpflichtend sein und wird vor Ort entsprechend kommuniziert.
2.6 Die Einhaltung der Abstandsregelung (1,50 Meter zu Personen, die nicht zur Familie oder zum eigenen Haushalt gehören) ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, beim Ein- und Auslass und bei der An- und Abreise zu erfüllen. Menschenansammlungen sind sowohl beim Ein- und Auslass, auf dem gesamten Gelände sowie bei der An- und Abreise zu vermeiden.
2.7 Die Hust- und Niesetikette ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sowie beim Ein- und Auslass einzuhalten.
2.8 Bei Verstößen gegen Hygiene- und Schutzmaßnahmen oder Nichtvorliegen gegebenenfalls notwendiger Test- bzw. Impf- oder Genesungsnachweise kann der betreffende Kunde von der Veranstaltung ausgeschlossen bzw. der Veranstaltung verwiesen werden.
3) EINTRITTSPREISE
3.1 Das Veranstaltungsgelände darf nur mit gültigen Eintrittsbändern und an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden.
Die Eintrittsbänder sind während des Aufenthaltes fest am Handgelenk zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nur am Verkaufstag gültig (je Tag gilt eine bestimmte Farbe) und verlieren ihre Gültigkeit nach 24:00 Uhr des jeweiligen Veranstaltungstages. Ausnahme: Dauerkarten. Diese gelten über die gesamte Laufzeit der Veranstaltung vom 25.12.2022 bis 30.12.2022.
3.2 Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt verweigert werden oder sie können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
3.3 Wer ohne rechtmäßig erworbenes Eintrittsband auf dem Veranstaltungsgelände angetroffen wird, bezahlt zudem den doppelten Eintrittspreis.
3.4 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis zurückerstattet. Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben worden ist.
3.5 Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Er bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Bei Absage einzelner Künstler ist die Rückerstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.
3.6 Mit dem Erwerb der Eintrittskarte überträgt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle eventuell entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs‑, Leistungsschutz‑, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte ausschließlich, übertragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt an den herzustellenden und gegebenenfalls später bearbeiteten Ton- und/oder Bildaufnahmen und an jeglicher daraus resultierender sonstigen Produktion an den Veranstalter
3.7 Der Käufer ist für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Veranstalter nicht.
4) ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
4.1 Dies ist eine Veranstaltung im Winter. Der Veranstalter sorgt für die bestmögliche Räumung und Abstreuung der öffentlichen Wege. Bitte betreten Sie das Gelände nur in der Witterung entsprechender Kleidung und Schuhwerk.
4.2 Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuerwerkskörpern.
4.3 Besucher dürfen die Wege und Plätze im Veranstaltungsgelände nicht verlassen.
4.4 Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Schlagringe etc.) ist im gesamten Veranstaltungsgelände nicht gestattet!
4.5 Den Anordnungen unseres Personals ist unbedingt Folge zu leisten!
4.6 Das mutwillige Lärmen ist untersagt!
4.7 Das Mitbringen von Sportgeräten (Rodel, Ski, etc.) ist nicht gestattet.
4.8 Die Lichterketten dienen der Dekoration, es ist untersagt, mit ihnen zu spielen, sie zu verändern oder sonstige mechanische Einflüsse auf sie auszuüben. Lichterketten sind kein Spielzeug! Eltern und Begleitpersonen haften für Ihre Kinder.
5) BENUTZUNG DER EINRICHTUNGEN UND ATTRAKTIONEN
5.1 Das Veranstaltungsgelände steht Ihnen im Rahmen der allgemeinen Benutzung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Showbühnen nicht für Publikum zugelassen sind.
5.2 Wege und Treppen (Ausnahme: Treppenanlage vor der Naturbühne) dürfen nicht zum Verweilen genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
5.3 Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen unseres Personals. Sollten Sie dennoch die Anweisungen missachten, so kann unser Personal Sie des Veranstaltungsgeländes verweisen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird.
5.4 Außerdem haften Sie für a l l e Schäden, die durch Ihre Missachtungen oder
durch mutwillige Beschädigungen entstehen.
6) BENUTZUNG DER SPIELGERÄTE / KARUSSELL / LABYRINTH
Die Benutzung der Spielgeräte und ähnlicher Einrichtungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr!
7) AUFSICHTSPFLICHT
Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, die Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie n i c h t davon entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.
8) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Wir haften n u r für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind. Insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen. Sie besuchen die Veranstaltung selbstverantwortlich und auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Gesundheits- oder Sachschäden. Wir haften nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.
9) SCHADENSMELDUNGEN
9.1 Alle Einrichtungen im Veranstaltungsgelände werden sorgfältig gepflegt und überwacht.
9.2 Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden v o r Verlassen des Veranstaltungsgeländes bei der Information. Melden Sie sich auch bitte dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommen vielleicht erst später ein Schaden entstehen könnte.
9.3 Ein Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes erfolgt.
10) WERBUNG UND ANBIETEN VON WAREN UND LEISTUNGEN
Werbung auf unserem Veranstaltungsgelände wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Veranstalter gestattet.
11) PYROTECHNIK
Bei Veranstaltungen mit Pyrotechnik (Feuershow) oder Feuerwerken besteht die Gefahr von möglichen Hör‑, Gesundheits- und Sachschäden. Es kann zu Knallgeräuschen, Rauchentwicklung und sogenanntem „Fallout“ kommen, d.h. es können Hülsen und Pappreste wieder zur Erde fallen. Bei der Feuershow am Wasserfall werden Stroboskop und Laserlicht eingesetzt. Bei bestimmten Bildfrequenzen können unter Umständen epileptische Anfälle ausgelöst werden. Epileptiker oder Epilepsie gefährdete Personen sollten sich vom stroboskopischen Ausleuchtbereich fernhalten.
12) BILD-/TONAUFNAHMEN
Jegliche Ton‑, Foto‑, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung für gewerbliche oder kommerzielle Nutzung (nicht jedoch für den privaten Gebrauch) sind untersagt.
Zuwiderhandlungen werden verfolgt und lösen Schadensersatzpflichten aus und können zum Ausschluss des Besuchers vom weiteren Veranstaltungsbesuch führen.
Foto und Bildjournalisten bitten wir um Akkreditierung an der Kasse.
13) HINWEIS VIDEOÜBERWACHUNG
Aus Sicherheitsgründen wird das gesamte Veranstaltungsareal videoüberwacht.
Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten schönen Tag und viel Vergnügen
beim Triberger Weihnachtszauber
Triberg, im Dezember
Der Veranstalter
TWZ Event GmbH