Haus­ordnung

33ausordnung für den Tri­berger Weih­nachts­zauber 2023 

 

1) HAUSRECHT 

 

1.1 Mit dem Betreten des Ver­an­stal­tungs­ge­ländes erklären Sie sich mit dieser Haus­ordnung ein­ver­standen. 

 

1.2 Der Ver­an­stalter des Tri­berger Weih­nachts­zaubers ist berechtigt, Per­sonen, die gegen die Haus­ordnung ver­stoßen, ent­schä­di­gungslos vom Ver­an­stal­tungs­ge­lände zu ver­weisen. 

 

1.3 An den Ein­gängen zum Ver­an­stal­tungs­ge­lände finden zu Ihrem Schutz und aus Gründen der Sicherheit und Ordnung Sicher­heits­kon­trollen statt, Gepäck und Taschen werden stich­pro­ben­artig kon­trol­liert. 

 

1.4 Das Mit­bringen von alko­ho­li­schen Getränken, Glas­fla­schen, Dosen, Kanistern oder sons­tigen schweren Behältern ist nicht gestattet. 

 

1.5 Auf dem gesamten Ver­an­stal­tungs­areal gilt das Jugend­schutz­gesetz. 

 

2) AKTUELLE SONDERREGELUNGEN/CORONA 

 

2.1 Die Ver­an­staltung Tri­berger Weih­nachts­zauber 2023 findet ohne Corona-Ein­schrän­kungen statt. Grund­sätzlich gelten die jeweils gül­tigen Corona Ver­ord­nungen des Landes Baden-Würt­temberg zum Zeit­punkt der Ver­an­staltung.  

 

3) EINTRITTSPREISE 

 

3.1 Das Ver­an­stal­tungs­ge­lände darf nur mit gül­tigen Tages­ein­tritts-Band und an den dafür vor­ge­se­henen und gekenn­zeich­neten Ein­gängen für Besucher betreten werden. 

 

Die Tages­ein­tritts-Bänder sind während des Auf­ent­haltes fest am Hand­gelenk zu tragen und auf Ver­langen vor­zu­zeigen. Sie sind nur am Ver­kaufstag gültig (je Tag gilt eine bestimmte Farbe) und ver­lieren ihre Gül­tigkeit nach 24:00 Uhr des jewei­ligen Ver­an­stal­tungs­tages. Aus­nahme: Dau­er­karten. Diese gelten über die gesamte Laufzeit der Ver­an­staltung vom 25.12.2023 bis 30.12.2023. 

 

3.2 Per­sonen, die unter Alkohol- oder Dro­gen­ein­fluss stehen, kann der Zutritt ver­weigert werden oder sie können vom Ver­an­stal­tungs­ge­lände ver­wiesen werden. 

 

3.3 Wer ohne recht­mäßig erwor­benes Tages­ein­tritts-Band auf dem Ver­an­stal­tungs­ge­lände ange­troffen wird, bezahlt zudem den dop­pelten Ein­tritts­preis. 

 

3.4 Wird die Durch­führung der Ver­an­staltung aus Gründen unmöglich, die der Ver­an­stalter zu ver­treten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erwor­benen Tickets der Ticket­preis zurück­er­stattet. Gewähr­leis­tungs­an­sprüche gegen den Ver­an­stalter bestehen nur, wenn das Ticket nach­weislich bei einer auto­ri­sierten Vor­ver­kaufs­stelle erworben worden ist. 

 

3.5 Pro­gramm­än­de­rungen bleiben dem Ver­an­stalter vor­be­halten. Er bemüht sich im Falle der Absage ein­zelner Künstler um ent­spre­chenden Ersatz. Bei Absage ein­zelner Künstler ist die Rück­erstattung des Ticket­preises aus­ge­schlossen. 

 

3.6 Mit dem Erwerb des Tickets über­trägt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle even­tuell ent­ste­henden urhe­ber­recht­lichen Nut­zungs, Leis­tungs­schutz, Per­sön­lich­keits- oder sons­tigen Rechte aus­schließlich, über­tragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbe­schränkt an den her­zu­stel­lenden und gege­be­nen­falls später bear­bei­teten Ton- und/oder Bild­auf­nahmen und an jeg­licher daraus resul­tie­render sons­tigen Pro­duktion an den Ver­an­stalter 

 

3.7 Der Käufer ist für seine An- und Abreise zu und von der Ver­an­staltung selbst ver­ant­wortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Ver­an­stalter nicht. 

 

4) ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN 

 

4.1 Dies ist eine Ver­an­staltung im Winter. Der Ver­an­stalter sorgt für die best­mög­liche Räumung und Abstreuung der öffent­lichen Wege. Bitte betreten Sie das Gelände nur in der Wit­terung ent­spre­chender Kleidung und Schuhwerk. 

 

4.2 Die feu­er­po­li­zei­lichen Bestim­mungen sind zu beachten. Ver­boten ist ins­be­sondere das Ent­fachen von Feu­er­werks­körpern. 

 

4.3 Besucher dürfen die Wege und Plätze im Ver­an­stal­tungs­ge­lände nicht ver­lassen. 

 

4.4 Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefähr­lichen Gegen­ständen (Pis­tolen, Messer, Schlag­ringe etc.) ist im gesamten Ver­an­stal­tungs­ge­lände nicht gestattet! 

 

4.5 Den Anord­nungen unseres Per­sonals ist unbe­dingt Folge zu leisten! 

 

4.6 Das mut­willige Lärmen ist untersagt! 

 

4.7 Das Mit­bringen von Sport­ge­räten (Rodel, Ski, etc.) ist nicht gestattet. 

 

4.8 Die Lich­ter­ketten dienen der Deko­ration, es ist untersagt, mit ihnen zu spielen, sie zu ver­ändern oder sonstige mecha­nische Ein­flüsse auf sie aus­zuüben. Lich­ter­ketten sind kein Spielzeug! Eltern und Begleit­per­sonen haften für Ihre Kinder. 

 

5) BENUTZUNG DER EINRICHTUNGEN UND ATTRAKTIONEN 

 

5.1 Das Ver­an­stal­tungs­ge­lände steht Ihnen im Rahmen der all­ge­meinen Benutzung zur Ver­fügung. Bitte beachten Sie, dass die Show­bühnen nicht für Publikum zuge­lassen sind. 

 

5.2 Wege und Treppen (Aus­nahme: Trep­pen­anlage vor der Natur­bühne) dürfen nicht zum Ver­weilen genutzt werden und sind zügig zu durch­queren. 

 

5.3 Befolgen Sie unbe­dingt die Anwei­sungen unseres Per­sonals. Sollten Sie dennoch die Anwei­sungen miss­achten, so kann unser Per­sonal Sie des Ver­an­stal­tungs­ge­ländes ver­weisen, ohne dass dadurch ein Ersatz­an­spruch Ihrer­seits begründet wird. 

 

5.4 Außerdem haften Sie für alle Schäden, die durch Ihre Miss­ach­tungen oder 

 

durch mut­willige Beschä­di­gungen ent­stehen. 

 

6) BENUTZUNG DER SPIELGERÄTE / KARUSSELL / LABYRINTH 

 

Die Benutzung der Spiel­geräte und ähn­licher Ein­rich­tungen erfolgt grund­sätzlich auf eigene Gefahr! 

 

7) AUFSICHTSPFLICHT 

 

Wir weisen alle Eltern und Begleit­per­sonen von Gruppen darauf hin, die Auf­sichts­pflicht sorg­fältig zu erfüllen, da wir Sie nicht davon ent­binden können. In diesem Rahmen tragen Auf­sichts­per­sonen und Eltern auch die Ver­ant­wortung für alle Schäden, die durch die zu Beauf­sich­ti­genden ent­stehen. 

 

8) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN 

 

Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahr­läs­sigkeit unseres Per­sonals zurück­zu­führen sind. Ins­be­sondere wird auch keine Haftung für mit­ge­brachte Gegen­stände über­nommen. Sie besuchen die Ver­an­staltung selbst­ver­ant­wortlich und auf eigene Gefahr. Wir über­nehmen keine Haftung für even­tuelle Gesund­heits- oder Sach­schäden. Wir haften nicht für ver­lo­ren­ge­gangene oder gestohlene Sachen. 

 

9) SCHADENSMELDUNGEN 

 

9.1 Alle Ein­rich­tungen im Ver­an­stal­tungs­ge­lände werden sorg­fältig gepflegt und über­wacht. 

 

9.2 Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Ver­schulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Ver­lassen des Ver­an­stal­tungs­ge­ländes bei der Infor­mation. Melden Sie sich auch bitte dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vor­kommen viel­leicht erst später ein Schaden ent­stehen könnte. 

 

9.3 Ein Scha­den­ersatz ist aus­ge­schlossen, wenn die Scha­dens­meldung nach Ver­lassen des Ver­an­stal­tungs­ge­ländes erfolgt. 

 

10) WERBUNG UND ANBIETEN VON WAREN UND LEISTUNGEN 

 

Werbung auf unserem Ver­an­stal­tungs­ge­lände wie auch das Anbieten von Waren und Dienst­leis­tungen sind nur mit vor­he­riger schrift­licher Geneh­migung der Ver­an­stalter gestattet. 

 

11) PYROTECHNIK 

 

Bei Ver­an­stal­tungen mit Pyro­technik (Feu­ershow) oder Feu­er­werken besteht die Gefahr von mög­lichen Hör, Gesund­heits- und Sach­schäden. Es kann zu Knall­ge­räu­schen, Rauch­ent­wicklung und soge­nanntem „Fallout“ kommen, d.h. es können Hülsen und Papp­reste wieder zur Erde fallen. Bei der Feu­ershow am Was­serfall werden Stro­boskop und Laser­licht ein­ge­setzt. Bei bestimmten Bild­fre­quenzen können unter Umständen epi­lep­tische Anfälle aus­gelöst werden. Epi­lep­tiker oder Epi­lepsie gefährdete Per­sonen sollten sich vom stro­bo­sko­pi­schen Aus­leucht­be­reich fern­halten. 

 

12) BILD-/TONAUFNAHMEN 

 

Jeg­liche Ton, Foto, Film- und Video­auf­nahmen der Ver­an­staltung für gewerb­liche oder kom­mer­zielle Nutzung (nicht jedoch für den pri­vaten Gebrauch) sind untersagt. 

 

Zuwi­der­hand­lungen werden ver­folgt und lösen Scha­dens­er­satz­pflichten aus und können zum Aus­schluss des Besu­chers vom wei­teren Ver­an­stal­tungs­besuch führen. 

 

Foto und Bild­jour­na­listen bitten wir um Akkre­di­tierung an der Kasse. 

 

13) HINWEIS VIDEOÜBERWACHUNG 

 

Aus Sicher­heits­gründen wird das gesamte Ver­an­stal­tungs­areal video­über­wacht. 

 

Wir wün­schen Ihnen einen unbe­schwerten schönen Tag und viel Ver­gnügen 

 

beim Tri­berger Weih­nachts­zauber 

 

Triberg, im Dezember 

 

Der Ver­an­stalter 

 

TWZ Event GmbH